Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgender Veranstaltung an:
5. Kompaktkurs Systemisch Kompakt
5. Kompaktkurs Systemisch Kompakt
08.10.2021
Rücktrittsbedingungen: Kompaktkurs
Den Teilnehmenden stehen bei nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch tandem die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Rücktritts- und Kündigungserklärungen können nur schriftlich akzeptiert werden.
Vertragspartner ist Jochen Leucht, tandem PRAXIS & INSTITUT, Freiburg
Was passiert bei Absagen, Rücktritt, Kündigung?
Kündigung VOR Kursbeginn
Bis 90 Kalendertage vor Beginn der Weiterbildung ist ein Rücktritt ohne Ausfallgebühr möglich. Danach werden 50,00 € Bearbeitungsgebühr fällig.
Bei weniger als 48 Kalendertagen vor Beginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 350,00 EUR fällig.
Bei weniger als 28 Kalendertagen vor Beginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 400,00 EUR fällig.
Bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 450,00 EUR fällig.
Am Tag vor dem 1. Kursabschnitt bzw. am 1. Tag des 1. Kursabschnitts oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 550,00 EUR berechnet.
In allen Fällen gilt: Tritt bei Kündigung des Kurses vor Kursbeginn eine von tandem PRAXIS & INSTITUT als geeignet befundene Ersatzperson ein, wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig
Kündigung NACH Kursbeginn
Nach Kursbeginn ist die Kündigung in schriftlicher Form mit einer Frist von vier Wochen zum Beginn des folgenden Kursabschnitts möglich. Bei fristgerechter Kündigung nach Kursbeginn werden 40% der noch ausstehenden Kursgebühren in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Kündigung nach der Frist von vier Wochen, sind die Kursgebühren des folgenden Abschnittes in voller Höhe zu bezahlen.
Nichtteilnahme an einem Kursabschnitt
Bei Nichtteilnahme an einem Kursabschnitt wird die Kursgebühr für den entsprechenden Abschnitt in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen, wobei das Eingangsdatum der Rücktritts- oder Kündigungserklärung auf dem Postweg maßgeblich ist.
Dem Teilnehmer / der Teilnehmerin bleibt der Nachweis unbenommen, dass im konkreten Fall eine geringere Summe angemessen ist.